Lehrlingsfreifahrt
Lehrlingsfreifahrt – sicher und bequem zur Lehrstelle
In Österreich haben Lehrlinge Anspruch auf Freifahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln für den Weg vom Wohnort zur Lehrstelle und retour. Hier erhalten Sie die komplette Information zur Lehrlingsfreifahrt für Strecken, die gänzlich im Verkehrsverbund Ost-Region liegen. Sollten Sie nicht sicher sein, zu welchem Verkehrsverbund die von Ihnen benötigte Strecke gehört, geben wir Ihnen gerne Auskunft.
1. Wer ist Berechtigt?
Berechtigt für die Lehrlingsfreifahrt sind Personen in einem anerkannten Lehrverhältnis, die unter 26 Jahre (ab September 2011 unter 24 Jahre) alt sind ,für die Familienbeihilfe bezogen wird und die an mindestens drei Tagen pro Woche vom Hauptwohnort zur betrieblichen Ausbildungsstätte und wieder retour fahren. Für Lehrlinge, die weder österreichische Staatsbürger noch EU/EWR-Bürger bzw. Schweizer Bürger sind, ist zusätzlich die Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe Voraussetzung für den Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt.
2. Antrag auf Lehrlingsfreifahrt
Das Antragsformular ist bei der Wirtschaftskammer/Lehrlingsstelle, oder auch bei der Lehrstelle erhältlich. Dieses Formular muss vollständig und leserlich (in Blockschrift, vorzugsweise mit einem Kugelschreiber) ausgefüllt werden, im Falle eines unvollständig ausgefüllten oder unleserlichen Antrages kann leider kein Lehrlingsticket ausgestellt werden. Auf dem Formular sind auch alle für den Weg zur Lehrstelle benötigten Linien und Verkehrsmittel einzutragen. Das ausgefüllte Formular muss sodann von der Lehrstelle bestätigt werden.
Für den Erhalt der Lehrlingsfreifahrt ist für ein Jahr ein Selbstbehalt von 19,60€ an das zuständige Bundesministerium zu entrichten. Dieser Betrag wird mittels Zahlschein, welcher ebenfalls bei der Wirtschaftskammer/Lehrlingsstelle oder auch bei der Lehrstelle erhältlich ist, eingezahlt. Auf diesem Zahlschein befindet sich eine ID-Nummer. Diese ist unbedingt am Antragsformular im entsprechenden Feld einzutragen. Nun kann der Antrag gemeinsam mit einer Kopie der Zahlungsbestätigung (Erlagschein) bei der entsprechenden Ausgabestelle abgegeben werden.
3. Erhalt des Freifahrtausweises
Das ausgestellte Lehrlingsticket kann bei jener Stelle wieder abgeholt werden, bei welcher der Antrag abgegeben wurde. Ist dem Antrag ein ausreichend frankiertes Rückkuvert im Format DIN A5 beigelegt, so wird das ausgestellte Ticket direkt an die angegebene Adresse zugestellt. Tickets, die persönlich beim VOR beantragt werden, werden im Regelfall umgehend ausgestellt.
4. Geltungsbereich und –zeitraum des Freifahrtsausweises
Lehrlingstickets berechtigen in den am Ticket eingetragenen Zonen zu einer unbegrenzten Anzahl an Fahrten mit allen Verkehrsmitteln (Regionalbusbenützung nur bei Eintragung der B-Zone). Das Ticket gilt an allen Tagen, der Gültigkeitszeitraum beträgt längstens ein Jahr und ist auf dem Ticket aufgedruckt.
5. Diebstahl, Verlust oder Umzug
Gegen Vorlage einer Diebstahls- bzw. Verlustanzeige wird bei der ursprünglichen Ausgabestelle ein neues Lehrlingsticket ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt € 6,00. Bitte beachten Sie, dass eine Diebstahls- bzw. Verlustanzeige keinen gültigen Fahrausweis darstellt.
Bei Wechsel des Wohnortes ist lediglich ein neuer von der Lehrstelle bestätigter Antrag einzureichen, bei Vorlage des alten Lehrlingstickets oder der alten Zahlungsbestätigung für den Selbstbehalt ist kein zusätzlicher Betrag zu entrichten. Das alte Lehrlingsticket wird nach Ausstellung des neuen Tickets eingezogen.
6. Besuch einer Berufsschule
Lehrlinge haben auch für den Besuch einer Berufsschule Anspruch auf Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn dazu eine andere Strecke, als die zur Lehrstelle zurückgelegt wird, so muss ein Antrag auf Schülerfreifahrt gestellt werden. Voraussetzungen sind der Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht, Familienbeihilfenbezug sowie das 24. Lebensjahr darf noch nicht erreicht sein. Bei einem Schulbesuch im Block muss an mindestens 4 Tagen zu und von der Schule gefahren werden.
Der Antrag ist nur in der Berufsschule erhältlich, die Erfordernisse für das Einreichen des Antrages sind dieselben wie beim Antrag auf Lehrlingsfreifahrt, ebenso ist nochmals der Selbstbehalt von € 19,60 für Schülerfreifahrt (Erlagschein ist nur in der Schule erhältlich) zu entrichten.
Das Ticket wird für den Zeitraum oder die Tage, an denen der Schulbesuch erforderlich ist, ausgestellt.
7. Kontakt
Für Fragen zur Lehrlingsfreifahrt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verkehrsverbund Ost-Region Ges.m.b.H (VOR)
Europaplatz 3/2, 1150 Wien, Postfach 54
Schülertelefon: (01) 955 55 DW 5312, 5313, 5314
Mo – Do: 8:00 bis 16:00, Fr: 8:00 bis 15:00
8. Ausgabestellen
WIENER LINIEN
U-Bahn, Straßenbahn und Buslinien in Wien – auch in Kombination mit Bus und Bahn außerhalb von Wien
Kundenzentrum der Wiener Linien
Erdbergstraße 202, 1030 Wien
Schülertelefon: (01) 7909 DW 120
Mo, Di, Mi und Fr: 8:00 bis 15:00, Do: 8:00 bis 17:30
VERKEHRSVERBUND OST-REGION
Regionale Autobuslinien, die nach Wien führen (ohne Benützung von U-Bahn, Straßenbahn und städtischen Buslinien)
Verkehrsverbund Ost-Region Ges.m.b.H (VOR)
Europaplatz 3/2, 1150 Wien, Postfach 54
Schülertelefon: (01) 955 55 DW 5312, 5313, 5314
Mo – Do: 8:00 bis 16:00, Fr: 8:00 bis 15:00
ALLE BAHNLINIEN der ÖBB, der Badner Bahn und der Raaber Bahn, auch in Kombination mit regionalen Autobuslinien:
Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Bahnhöfen das Lehrlingsticket nicht sofort ausgestellt werden kann. In diesem Fall kann das Ticket nach einigen Tagen dort wieder abgeholt werden.
Anträge in Kombination mit Bus müssen an den Verkehrsverbund weitergeleitet werden, daher kann eine Abholung der Karte frühestens nach einer Woche erfolgen. Ist dem Antrag allerdings ein ausreichend frankiertes Rückkuvert im Format DIN A5 beigelegt, so wird das ausgestellte Ticket direkt an die Wohnadresse geschickt, was den Rückweg erheblich verkürzt.
Baden, ÖBB, 2500, Conrad v. Hötzendorfplatz 1, 02275/89362-385
Baden Josefsplatz, Badner Bahn, 2500, Josefsplatz 6, 01/90444-770
Bruck/Leitha, ÖBB, 2460, Bahnhofplatz 1, 02162/93000-384
Eisenstadt, ÖBB, 7000, Bahnhofplatz 3, 02682/62637-358
Frauenkirchen, Raaber Bahn, 7132, Bahnstraße 28, 02172/2370
Gänserndorf, ÖBB, 2230, Nordbahnstraße 1, 02282/2429-385
Guntramsdorf, Badner Bahn, 2353, Hauptstraße 28, 01/90444-750
Hollabrunn, ÖBB, 2020, Bahnhofplatz 8, 02952/2134-384
Krems/Donau, ÖBB, 3500, Bahnhofplatz 3, 02732/82536-387
Klosterneuburg-Kierling, ÖBB, 3400, Niedermarkt 4, 02243/32073-282
Korneuburg, ÖBB, 2100, Bahnhofplatz1, 02262/72467-350
Mattersburg, ÖBB, 7210, Bahnhofplatz 1, 02626/62213-351
Mistelbach, ÖBB, 2130, Bahnstraße 30, 02572/2526-350
Mödling, ÖBB, 2340, Bahnhofplatz 10, 02236/22501-385
Neufeld an der Leitha, Raaber Bahn, 2491, Bahnhofstraße 1, 02624/52338
Neusiedl/See, ÖBB, 7100, Bahnstraße 30, 02167/2406-584
Pamhagen, Raaber Bahn, 7152, Bahnstraße 42, 02174/2188
Retz, ÖBB, 2070, Bahnhofplatz 1, 02943/2415386
Stockerau, ÖBB, 2000, Bahnhofplatz 4, 02266/62721-385
St. Pölten Hbf, ÖBB, 3100, Bahnhofplatz 1, 02742/93000-3871
Traiskirchen, Badner Bahn, 2514, Bahnhofplatz 1, 01/90444-760
Tulln, ÖBB, 3430, Bahnhofstraße 69, 02272/62438-385
Wien FJB, ÖBB, 1090, Julius Tandler Platz 3, 01/93000-35385
Wien Floridsdorf, ÖBB, 1210, Franz- Jonas- Platz, 01/93000-34121
Wien Heiligenstadt, ÖBB, 1190, Poschstrasse 8, 01/93000-34684
Wien Hütteldorf, ÖBB, 1140, Keisslergasse 5, 01/93000-32396
Wien Liesing, ÖBB, 1230, Liesingerplatz 1, 01/93000-36885
Wien Meidling, ÖBB, 1120, Eichenstraße 25, 01/93000-33764
Wien Mitte, ÖBB, 1030, Landstrasser Hauptstraße 1c, 01/93000-35398
Wien Oper, Badner Bahn, 1010, Kärntnerring 2a
Wien Praterstern, ÖBB, 1020, Praterstern 3-4, 01/93000-3496
Wien Süd, ÖBB, 1100, Arsenalstr. Wiedner Gürtel 1, 01/93000-31256
Wien West, ÖBB, 1150, Europaplatz 2, 01/93000-32999
Wiener Neudorf, Badner Bahn, 2351, Wienerstraße 20, 01/90444-740
Wiener Neustadt, ÖBB, 2700, Bahnhofplatz 1, 02622/23 561-342
Wolkersdorf, ÖBB, 2120, Bahnstraße 1, 02245/2367-350
Wulkaprodersdorf, Raaber Bahn, 7041, Bahnhofplatz 1, 02687/62224-162








