Fahrplanauskunft

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Fahrplanauskunft/Hotline VOR Hotline 0810 22 23 24 Mo-Fr 7-20 Uhr, Sa 7-14 Uhr http://www.vor.at/fahrplanauskunft/ Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH

Begriffsbestimmungen

 

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Begriffe in unserem Tarifsystem. Detaillierte Erläuterungen finden Sie auch in unseren Tarifbestimmungen im Downloadbereich.

  • Kernzone 100

Fahrausweise, die in der Zone 100 Gültigkeit besitzen, erlauben die Benützung aller Verkehrsmittel der Wiener Linien (Nachtbuslinien eingeschlossen) sowie aller anderen Busse und Bahnen innerhalb dieser Zone. Die Ausdehnung der Kernzone ist auf dem Tarifzonenplan (weißer Kreis) ersichtlich. Die höheren Preise der Zeitkarten für die Kernzone im Vergleich zu den Außenzonen erklären sich durch die außerordentlich hohe Netzdichte und hochfrequente Verkehrsbedienung in der Stadt Wien.

  • Außenzone(n)

Fahrausweise mit der Gültigkeit in (einer) Außenzone(n) berechtigen zur Benutzung sämtlicher Schienenverkehrsmittel (ÖBB, WLB, ROeEE) in der/den betreffenden Zone(n).

  • B-Zone(n) = Buszone(n)

Fahrausweise mit der Gültigkeit in (einer) B-Zone(n) berechtigen zur Benutzung sämtlicher Schienenverkehrsmittel (ÖBB, WLB, ROeEE) sowie der Buslinien in der/den betreffenden Zone(n).

  • Zone 111

Die Zone 111 umfasst sämtliche ÖBB-Schienenstrecken in Wien sowie den Streckenabschnitt Meidling - Vösendorf-Siebenhirten der Wiener Lokalbahn. Der spezielle Preis für die Zone 111 kommt nur dann zur Anwendung, wenn keine weiteren Zonen benötigt werden. Ansonsten wird die Zone 111 in der Berechnung wie eine normale Außenzone behandelt.

  • E-Zone

Fahrausweise mit der Gültigkeit in einer E-Zone berechtigen zur Benutzung sämtlicher Linien (Bus und Bahn) in der entsprechenden Zone und zusätzlich des Buskorridors. Der spezielle Preis für die E-Zone kommt nur dann zur Anwendung, wenn keine weiteren Zonen benötigt werden. Ansonsten wird die E-Zone in der Berechnung einer B-Zone gleichgesetzt - der Buskorridor kann trotzdem benutzt werden.

  • Buskorridor

Buskorridore sind Strecken regionaler Autobuslinien, die in die Kernzone Wien hineinreichen (z. B. von Klosterneuburg bis Heiligenstadt). Die Liste mit allen Buskorridoren finden Sie im Downloadbereich.

  • Berufsschüler

SchülerIn einer im Inland gelegenen öffentlichen Berufsschule, sofern sie/er zu Beginn des Unterrichtsjahres das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • Hochschüler

Inskribierte(r) ordentlicher HörerIn einer Studieneinrichtung gemäß Par. 3 StudFG, sofern sie/er zu Beginn des Semesters (d.i. 1.3. bzw. 1.10.) das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • Lehrling

Person, welche aufgrund eines gesetzlich anerkannten Lehrverhältnisses eine betriebliche Ausbildungsstätte im Bundesgebiet oder im grenznahen Gebiet im Ausland besucht (bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres).

  • Schüler

SchülerIn einer im Inland gelegenen öffentlichen Lehranstalt, privaten Lehranstalt mit Öffentlichkeitsrecht, Krankenpflegeschule oder Schulen des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, sofern sie/er zu Beginn des Unterrichtsjahres das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • Senioren

Frauen und Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr

  • Selbstbedienungsstrecken

Selbstbedienungsstrecken sind definierte Strecken bzw. Streckenteile, für die vor Zustieg in jedem Bahnhof bzw. in jeder Haltestelle und bei JEDEM ZUG des Nahverkehrs (keine Unterscheidung einzelner Züge) ausnahmslos ein gültiger Fahrausweis zu erwerben ist.

Alle Bahnhöfe und Haltestellen sind lückenlos mit Fahrscheinautomaten ausgestattet. Die Zugbegleiter verkaufen in diesem Bereich keine Fahrscheine. Auf Selbstbedienungsstrecken ist das Einsteigen in den Zug nur mit gültiger Fahrkarte erlaubt.

  • Tarifzonenplan

Graphische Darstellung der Zoneneinteilung des Verbundnetzes.

  • Verbundbereich

Geltungsbereich des Verbundtarifes und der Beförderungsbedingungen für den Verbundverkehr mit den entsprechenden Verkehrsmitteln innerhalb des Verbundraumes. Der Verbundbereich ist je nach Aufnahme oder Auflassung von Verbundlinien variabel.

  • Kurzstrecke (nur Kernzone 100)

Auf U-Bahn und S-Bahn gelten innerhalb der Kernzone Wien generell zwei Haltestellenabstände als Kurzstrecke. In allen anderen Fahrzeugen ist die Kurzstreckeneinteilung veröffentlicht.