Barrierefreiheitserklärung VOR Website
Der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web- Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vor.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Das Routen- bzw. Preisauskunfts-Widget auf der Startseite weist teilweise zu geringe Kontrastwerte auf. Dies gilt auch für manche Teaser-Elemente der Startseite. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast nicht gänzlich erfüllt. An einer Lösung wird gearbeitet.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist
das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Wir sind bemüht Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (z.B. Name, Rolle, Wert) nicht gänzlich erfüllt.
Auch sind Online-Karten und Kartendienste vom Anwendungsbereich des WZG ausgenommen, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden. Diese Voraussetzung wird mit der derzeitigen Lyra-Version der A nach B App, die dem WCAG Level AA Standard entspricht, erfüllt.
Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichungen von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Links zu Inhalten von Dritten, die nicht im Einflussbereich des VOR liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im März 2020. Überprüft wurden die Startseite, ausgewählte Inhaltsseiten und beispielhafte Tabellen, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23. September 2020 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info[at]vor.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.vor.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH Marketing & Kundenservice
E-Mail: info[at]vor.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle
Barrierefreiheitserklärung AnachB
1. Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Verkehrsverbund Ost-Region ist bemüht, die mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter nachstehenden Links zugängliche mobile(n) Anwendung(en):
https://anachb.vor.at/ https://apps.apple.com/at/app/vor-anachb-%C3%B6ffis-fahrplan/id371295078 https://play.google.com/store/apps/details?id=de.hafas.android.vao&hl=de&gl=US
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar.
Die wesentlichen Informationen für Navigationszwecke sind in den Routenplanern in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt. Das Level WCAG-Level AA wird in dem/den Service(s) weitreichend erreicht, mit einigen Ausnahmen und Einschränkungen, die im Folgenden aufgelistet sind.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften Nach § 2 Absatz 3 WZG gelten die Rechtsvorschriften nicht für Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.
Trotz der Ausnahme ist der Verkehrsverbund Ost-Region das Erreichen eines hohen Levels der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ein großes Anliegen. Das Level WCAG-Level AA wird in dem/den Service(s) weitgehend erreicht, mit einigen Ausnahmen und Einschränkungen, die im Folgenden aufgelistet sind.
Der auf VAO GmbH beruhende Webmandant VOR AnachB, ein Routenplaner in Form einer Webanwendung, sowie die auf der VAO GmbH beruhende native Smartphone App AnachB und Tablet Version orientiert sich hinsichtlich Barrierefreiheit an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (W3C) (international). Im Fokus steht das Erreichen des WCAG-Levels AA, Tastaturbedienbarkeit und Lesbarkeit durch Screen-Reader. Das Level AA wird für die Features Verbindungsauskunft, Abfahrten (Monitor) und IV/ÖV Störungskarte (die Inhalte im Kamin können textuell erfasst werden) erreicht. Die Karte selbst ist nicht barrierefrei. Die Karte kann sich zwar mit der Tastatur angesehen werden, aber die Kartenkacheln lassen sich textuell nicht beschreiben.
4. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.04.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Verkehrsverbund Ost-Region 2021 durchgeführten Selbstbewertung mit Unterstützung ihrer Dienstleister in der Bestandsaufnahme erstellt.
5. Barrieren melden & Feedback
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne per E-Mail an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an kundenservice[at]vor.at und beschreiben Sie das Problem.
5.1.
Kontakt:
Verkehrsverbund Ost-Region Europaplatz 3/3
1150 Wien
Hotline: 0800 22 23 24
E-Mail: kundenservice[at]vor.at
Stand Mai 2021