Allgemeines
Was heißt Verbundlinien?
Mit Verbundlinien werden alle Linienverkehre im Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) bezeichnet. Das bedeutet mit wenigen Ausnahmen alle Öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Welche Ausnahmen gibt es, welche Linien sind nicht dabei?
Folgende Öffentliche Verkehrsmittel in der Region gehören nicht zum VOR und akzeptieren weder Jugendtickets noch Top-Jugendtickets:
- Flughafenbusse
- CAT
- Busse die extra bestellt werden (z.B. Transport für Internatsschüler:innenvon A nach B)
- Touristische Angebote (z.B. Wachaubahn, Schneebergbahn, etc.)
Wo ist die genaue Grenze NÖ bzw. Burgenland zu OÖ bzw. Steiermark?
Das Jugend- und Top-Jugendticket gilt ausschließlich in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Bei verbundüberschreitenden Fahrten über die Bundeslandgrenzen dieser Bundesländer hinaus, ist ab dem letzten fahrplanmäßigen Halt innerhalb des Gebietes ein zusätzlicher Fahrausweis zu lösen.
VOR Jahreskarte/KlimaTicket
Wo gilt ein VOR KlimaTicket bei Zugfahrten aus dem Geltungsgebiet des VOR hinaus oder in das VOR-Gebiet hinein?
Es ist immer der letzte fahrplanmäßige Halt des genutzten Zuges im Geltungsgebiet ausschlaggebend. Z.B. ist bei einer Fahrt von Wien nach Linz mit dem VOR KimaTicket MetropolRegion die Strecke Wien bis St. Pölten Hbf. abgedeckt, wenn St. Pölten der letzte Halt im VOR-Gebiet ist. Bei Nahverkehrszügen ist die Fahrt bis zur letzten Haltestelle vor der Landesgrenze nach OÖ, konkret St. Valentin, inkludiert und bei Nutzung der WESTbahn ist das Amstetten. Die restliche Strecke verkaufen die Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Karten fahrplanbasiert zum Haustarif.
Bei Fahrten in das VOR-Gebiet gilt dies umgekehrt: Hier ist der erste fahrplanmäßige Halt im VOR ausschlaggebend.
In den Tarifbestimmungen heißt es dazu z.B. für das VOR KlimaTicket Region: „Gültig im Verbundraum des VOR inkl. Erweiterungsgebiet gemäß Anhang 3 ausgenommen der Kernzone Wien in allen Verkehrsmitteln des VOR“ sowie „Bei Fahrten über den Geltungsbereich hinaus ist ab dem letzten fahrplanmäßigen Halt im Geltungsbereich ein zusätzlicher Fahrausweis zu lösen.“ Beim VOR KlimaTicket Metropolregion ist die Kernzone Wien enthalten.
Ist das KlimaTicket Österreich auch in Wien gültig?
Ja! Alle Infos zum KlimaTicket bzw. Kaufmöglichkeiten finden Sie hier: www.klimaticket.at.
Wenn ich ein KlimaTicket habe, muss ich dann für Wien noch ein Ticket kaufen?
Nach positivem Abschluss der Verhandlungen ist das KlimaTicket Österreich auch in der Ostregion und damit seit 26.10.2021 auch in Wien gültig. Alle Infos zum KlimaTicket bzw. Kaufmöglichkeiten finden Sie hier: www.klimaticket.at.
Ich habe eine VOR Jahreskarte und möchte auf das KlimaTicket Österreich umsteigen. Wie geht das?
In diesem Fall muss zuerst das KlimaTicket Österreich gekauft und dann die VOR Jahreskarte gekündigt werden. Die normalerweise fällige Kündigungsgebühr entfällt bei Vorlage der Rechnung für das KlimaTicket Österreich, wenn der Zeitraum des Kaufes direkt an die VOR Jahreskarte anschließt.
Bekomme ich bei Kündigung der Jahreskarte mein Geld zurück?
Wenn die VOR Jahreskarte im Voraus bezahlt wurde, erstatten wir den Restbetrag aliquot zurück.
Können die Jahreskarten auch in der VOR AnachB App hochladen werden?
Ja, das Ticket kann in die App geladen werden und hinterlegt werden.
Was sind die Vorteile der VOR Jahreskarten
Die Vorteile der VOR Jahreskarten (Strecken-Jahreskarte und KlimaTickets: sind:
- Preiswert – Die VOR Jahreskarten sind das preiswerteste Angebot für alle Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.
- Praktisch – Mit den VOR Jahreskarten fahren Sie an 365 Tagen im Jahr, wann und so oft Sie wollen.
- Flexible Bezahlung – Sie können bar, per Bankeinzug, auf einmal oder in 12 Monatsraten bezahlen.
- Gratis Hundemitnahme: In der Kernzone Wien sowie im restlichen gesamten Geltungsbereich Ihrer VOR Jahreskarten fährt Ihr Hund mit Ihnen gratis mit.
Vorteile der Kernzone Wien
- Samstag-Kinder-Mitfahrbonus: Samstag ab 12 Uhr können Sie mit Ihrer VOR Strecken-Jahreskarte (inkl. Kernzone Wien) oder VOR KlimaTicket MetropolRegion innerhalb Wiens Ihre Kinder mitnehmen (gültig für 2 Kinder bis 15 Jahre).
- Gratis Fahrradmitnahme: Benutzer:innen der VOR Strecken-Jahreskarte (inkl. Kernzone Wien) oder des VOR KlimaTickets MetropolRegion können zwischen 9-15 Uhr und ab 18:30 in der Wiener U-Bahn und in den Zügen der ÖBB mit Fahrradsymbol (REX, R, S-Bahn) innerhalb Wiens ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
- NightLine inklusive – Mit Ihrer VOR Strecken-Jahreskarte (inkl. Kernzone Wien) oder & VOR KlimaTicket MetropolRegion stehen Ihnen alle Wiener Nachtbus-Linien sowie die 24-Stunden-U-Bahn am Wochenende ohne Aufpreis zur Verfügung.
Gilt das VOR KlimaTicket Region auch auf der S-Bahn in Wien?
Nein, das VOR Klimaticket Region gilt nur im Burgenland und in Niederösterreich bis zur Kernzonengrenze. Wenn Öffis innerhalb Wiens genutzt werden - U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Linien der ÖBB und Badner Bahn – so wird das VOR KlimaTicket Metropolregion benötigt.
Wie lade ich die VOR-Jahreskarten auf das Smartphone?
- Wechseln Sie in Ihren persönlichen Bereich durch Tippen auf das Kopf-Symbol im oberen Bereich der VOR AnachB App.
- Wählen Sie „Jahreskarte hinterlegen“.
- Geben Sie die auf der zu hinterlegenden Jahreskarte aufgedruckten Daten ein.
- Bei erfolgreicher Übereinstimmung wird Ihre Jahreskarte in „Tickets“ hinterlegt.
Wie kann das Foto der Jahreskarte getauscht werden?
- Persönlich im VOR Service Center am Westbahnhof - mit einem färbigen Passbild
- Per Mail: jahreskarte[@]vor.at
Foto muss folgende Standards bei der Übermittlung erfüllen: Höhe: 295 Pixel, Breite: 260 Pixel, Farbtiefe: 96dpi, Format: PNG oder JPG.
Was ist zu tun, wenn sich mein Name geändert hat?
- Übermittlung der Urkunde per Mail jahreskarte[@]vor.at
- Die Änderung wird durchgeführt und am Smartphone am nächsten Tag richtig angezeigt, der Tausch der Jahreskarte erfolgt erst bei der nächsten Vertragsverlängerung.
- Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch ein sofortiger Tausch der Jahreskarte mit aktuellem Namen durchgeführt werden. Dabei wird die Bearbeitungsgebühr gemäß geltenden Tarifbestimmungen verrechnet.
Was wenn sich der Geltungsbereich meiner Jahreskarte ändert?
- Hier wird nach Abgabe der VOR Strecken-Jahreskarte für die Restlaufzeit eine Übergangskarte ausgestellt.
- Am Smartphone wird die VOR Strecken-Jahreskarte bis zum letzten Tag der Gültigkeit angezeigt.
Was wenn mein Jahreskartenvertrag vorzeitig gekündigt wird?
- Hier wird nach Abgabe der Jahreskarte für die Restlaufzeit eine Übergangskarte ausgestellt.
- Am Smartphone wird die Jahreskarte bis zum letzten Tag der Gültigkeit angezeigt.
- Bei einer vorzeitigen Kündigung wir eine Bearbeitungsgebühr gemäß der geltenden Tarifbestimmungen verrechnet.
Warum kann ich die VOR-Jahreskarten nicht online bestellen?
Die VOR Jahreskarten können nicht online gekauft werden, sie können allerdings nach dem Kauf in der App hinterlegt werden.
Die VOR Jahreskarten können mittels VOR Jahreskarten Bestellformular oder Bestellformular VOR KlimaTicket in den Verkaufsstellen des VOR und der Wiener Linien beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite zu den VOR Jahreskarten.
Gibt es die VOR-Jahreskarten auch übertragbar oder nur persönlich?
Jahreskarten gibt es nur noch persönlich, damit bleibt das Angebot übersichtlich. Der Vorteil ist, dass persönliche Strecken-Jahreskarten und KlimaTickets, die gerade bei längeren Strecken auch hochpreisig sein können, im Verlustfall ersetzt werden. Das ist bei übertragbaren Tickets nicht möglich.
Kündigung der VOR-Jahreskarten
Die VOR Jahreskarten können unter Einhaltung der Kündigungsfristen jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen zu jedem Monatsletzten gekündigt werden. Für die vorzeitige Kündigung innerhalb der Laufzeit wird eine Bearbeitungsgebühr eingehoben. Zur Kündigung können Sie Ihre Karte im VOR ServiceCenter abgeben oder eingeschrieben per Post an folgende Adresse schicken:
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH
Europaplatz 3/3
1150 Wien.
Bitte legen Sie beim Postversand ein kurzes Kündigungsschreiben mit Ihrer Unterschrift der Karte bei. Die Karte muss innerhalb der ersten drei Werktage des Monats, ab dem die Jahreskarte nicht mehr gebraucht wird, beim VOR einlangen, um eine Kündigung abschließen zu können. Allfällige monatliche Abbuchungen werden erst ab dem Zeitpunkt gestoppt, daher kann es zu Überschneidungen mit dem Einzug kommen. Etwaige Gutschriften werden Ende des Monats rücküberwiesen.
Wenn Sie Ihre VOR Jahreskarte im Voraus bezahlt haben (bar oder per Überweisung), erfolgt eine Rücküberweisung des Guthabens auf ein von Ihnen bekannt gegebenes Konto.
Warum kann ich meine Jahreskarte nicht in der App hinterlegen?
Dies kann drei Gründe haben:
- Sie sind nicht angemeldet
- Sie haben kein Kunden-Konto
- Sie versuchen die Kartennummer anstelle der Kundennummer in der App zu hinterlegen
Wenn Sie weiterhin probleme bei der Hinterlegung der jahreskrte haben, wenden Sie sich gerne an kundenservice[at]vor.at.
VOR AnachB App
Für welche Betriebssysteme wird die VOR AnachB App angeboten?
Die VOR AnachB App steht für Android und Apple iOS zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass (länger) zurückliegende Betriebssystemversionen ggf. nicht oder nicht voll unterstützt werden können.
Android: ab 5.5
iOS: ab 9.0.
Wo kann ich die VOR AnachB App herunterladen?
Die VOR AnachB App finden Sie im Google Play Store und im Apple App Store.
Wir bitten um Verständnis, dass wir die VOR AnachB App nicht außerhalb der genannten Stores zum Download anbieten können.
Welche Sprachen unterstützt die VOR AnachB App?
Derzeit steht die VOR AnachB App auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Gemäß den Empfehlungen der Betriebssysteme richtet sich die angezeigte Sprache nach den Spracheinstellungen Ihres Smartphones. Sobald eine andere Systemsprache als Deutsch ausgewählt wird, verwendet die VOR AnachB App die englische Sprache.
Welche Funktionen bietet mir die VOR AnachB App?
Die VOR AnachB App bietet Ihnen zwei Hauptfunktionen: Einen österreichweiten, multimodalen Routenplaner und den VOR-Handy-Ticketshop. Alle wichtigen Funktionen erreichen Sie in der VOR AnachB App direkt über das Hauptmenü.
Bei Android und iOS erreichen Sie das Menü über einen Klick auf das Menü-Icon oben links oder durch einfaches Wischen vom linken Displayrand.
Eine Beschreibung einzelner Funktionen finden Sie hier. Bei Fragen hilft Ihnen der VOR-Kundenservice gerne weiter.
Wie funktioniert der VOR AnachB Routenplaner?
VOR und ITS Vienna Region (ITS) betreiben den österreichweiten und multimodalen VOR AnachB Routenplaner auf Basis der Verkehrsauskunft Österreich (VAO). Mit dem neuen Online-Routenplaner können Routen für Öffentliche Verkehrsmittel, das Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto berechnet und miteinander kombiniert werden – und das für ganz Österreich! Das neue System ist einfach bedienbar und dank der eingebetteten Kartenansicht äußerst übersichtlich.
- Unter Fahrt geben Sie zuerst alle für Ihre Route wichtigen Daten ein: Bei Start (A) und Ziel (B) können Sie eine Ortschaft und/oder Haltestelle, Adresse oder einen wichtigen Punkt eingeben. Je präziser Ihre Angaben sind, umso übersichtlicher ist die Vorschlagsliste für Ihre Auswahl.
- Unter „Einstellungen” haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, die Routenauskunft Ihren persönlichen Bedürfnissen anzupassen, z.B. Ihre Gehgeschwindigkeit zu verändern, einzelne Verkehrsmittel auszuschließen oder ausschließlich Niederflurfahrzeuge zu benutzen. Bitte beachten Sie, dass diese Optionen Ihre Gesamtreisezeit verlängern können. Mit dem Button „Route” starten Sie schließlich die Abfrage.
- Nun erhalten Sie unter „Ergebnis” automatisch eine Übersicht über die gefundenen Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Es werden die wichtigsten Daten wiederholt, Abfahrts- und Ankunftszeit sowie Dauer der Fahrt, die Anzahl der Umsteigevorgänge und der Fahrpreis zum VOR-Tarif angegeben. Möchten Sie weitere Verkehrsmittel wie z.B. Auto oder Fahrrad abfragen, klappen Sie einfach die gewünschten Modi auf.
- In der Detailansicht erhalten Sie die volle Information über die gewünschte Fahrt in allen einzelnen Schritten. In der jeweils 1. Zeile finden Sie das Verkehrsmittel mit Angabe von Liniennummer, Ziel und allfälligen weiteren Hinweisen. Ein Klick auf das „+” zeigt Ihnen alle weiteren Zwischenhalte an. Unter „Weitere Fahrten” werden die folgenden Abfahrtszeiten der jeweiligen Linie aufgeführt.
Ein Hinweis zum Schluss: Verabschieden Sie sich von alten Gewohnheiten, wenn Ihnen der VOR AnachB Routenplaner scheinbar ungewöhnliche Routen vorschlägt – gesucht wird nach allen möglichen Verbindungen. Fahrten können zeitlich ähnlich attraktiv sein, auch wenn sie über andere Wege führen oder mit mehrmaligem Umsteigen verbunden sind.
Eingabe über Karte:
Dank der eingebetteten Karte werden Start und Ziel bei Eingabe über den Reiter „Fahrt” automatisch in der Karte angezeigt.
- Die Auswahl von Start- bzw. Zielpunkt kann auch erfolgen, indem die blauen Marker A und B einfach mit gedrückter linker Maustaste in die Karte gezogen werden. Durch Drücken der rechten Maustaste an der gewünschten Stelle auf der Karte und anwählen von „Als Start/Ziel übernehmen” kann ebenso jeder beliebige Punkt übernommen werden.
- Den Vergrößerungsfaktor der Karte können Sie entweder mit dem Scrollrad Ihrer Maus oder mit dem Skalenregler +/- rechts unten in der Karte verändern.
Wozu benötigt die App so viele Berechtigungen bei der Installation?
Die VOR AnachB App bietet einige Komfortfunktionen, die abhängig vom Betriebssystem bei der Installation oder beim Erstaufruf bestimmte Berechtigungen voraussetzen. Beispielsweise lassen sich mit dem Zugriff auf Ihren Standort Verbindungen ab der aktuellen Position rechnen oder Haltestellen in der Umgebung suchen. Mit dem Zugriff auf Kontakte lassen sich Tickets für Mitfahrer mit wenig Aufwand erwerben. Sie wählen einen Kontakt aus Ihrem Adressbuch, die Kontaktdaten werden dann automatisch in die entsprechenden Formularfelder kopiert und Ihnen wird die Tipparbeit erspart.
Einige Plattformen fassen bestimmte Berechtigungen zu Kategorien zusammen, so verlangt Android beispielsweise den Zugriff auf „Fotos, Medien und Dateien“, um bereits heruntergeladene Kartenausschnitte auf Ihrem Smartphone zwischenspeichern oder Speicherkarten verwenden zu können. Es erfolgt ausdrücklich keine Übermittlung oder Auswertung Ihrer persönlichen Daten. Nutzerstatistiken werden allenfalls anonym erstellt, sofern Sie der Erhebung von Nutzerstatistiken explizit in den „Einstellungen“ zustimmen.
Für Datenschutzfragen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung für die VOR AnachB App.
Muss ich zur Nutzung der VOR AnachB App die Ortungsfunktion aktivieren?
Die VOR AnachB App kann selbstverständlich auch bei ausgeschalteter Ortungsfunktion verwendet werden. In diesem Fall stehen lediglich einzelne Funktionen nicht zur Verfügung. So können Sie beispielsweise keine Verbindungen ausgehend von der aktuellen Position berechnen oder Haltestellen in der Nähe suchen.
Wie kann ich meinen aktuellen Standort auswählen?
Sofern Sie die Ortungsfunktion Ihres Smartphones aktiviert haben, können Sie sich Ihren aktuellen Standort in der interaktiven Karte anzeigen lassen (Kompass-Symbol) oder als Start-/Ziel im Routenplaner verwenden (Auswahl „Aktueller Standort“ oder Klick auf das Kompass-Symbol im Start-Eingabefeld).
Bitte beachten Sie, dass eine erfolgreiche und genaue Ortung von Ihrem Standort und der Ortungsfunktion Ihres Smartphones abhängig ist.
Weshalb werden mir nicht alle möglichen Verbindungen angezeigt?
Die VOR AnachB App berechnet vereinfacht ausgedrückt immer die schnellste Verbindung. Wenn bspw. bei Verbindungen mit dem Öffentlichen Verkehr der schnellste Weg mehrere Umstiege beinhaltet, wird als Alternative i.d.R. auch eine bequemere Verbindung mit weniger Umstiegen (dafür aber mit längerer Gesamtfahrzeit) vorgeschlagen. Im Hintergrund wirken noch zahlreiche weitere Parameter.
Über den Menüpunkt „Einstellungen“ können Sie die Verbindungssuche mit vielen Optionen auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Sobald Sie individuelle Einstellungen getroffen haben, werden Sie daran in der Verbindungsübersicht erinnert.
Wie kann ich die Ergebnisse der Routenauskunft beeinflussen?
Klicken Sie dazu auf den Menüpunkt „Einstellungen“. Dort finden Sie verschiedene Möglichkeiten, die Verbindung auf Ihre Bedürfnisse hin anzupassen. So können Sie beispielsweise gezielt nach Verbindungen mit kurzen Fußwegen oder Verbindungen mit Fußwegen ohne Treppen suchen.
Ihre geänderten Einstellungen werden automatisch gespeichert und im Abfahrtsmonitor und in der Fahrtauskunft angezeigt.
Warum schlägt die VOR AnachB App in der Suche nicht immer auf Anhieb die gewünschten Adressen und Haltestellen vor?
Die Suche berücksichtigt verschiedene Parameter bis hin zu möglichen Tippfehlern und ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, bereits bei der Eingabe weniger Buchstaben den "wahrscheinlichsten Treffer“ anzuzeigen. Auch Abkürzungen werden berücksichtigt.
Was in der Regel schon bei der Eingabe weniger Buchstaben gut funktioniert, kann in seltenen Einzelfällen dennoch dazu führen, dass Haltestellen oder Adressen auch mal ausgeschrieben werden müssen. Eine weitere Vereinfachung kann die Verwendung der Favoritenfunktion darstellen.
Wie kann ich Favoriten anlegen?
In der VOR AnachB App lassen sich für verschiedene Bereiche sogenannte Favoriten anlegen. Die Funktionsweise ist immer die gleiche: Klicken Sie in der Verlaufsliste oder Linienliste auf das Sternsymbol, um einen Ort oder eine Verbindung als Favorit zu kennzeichnen und so immer im Blick zu behalten.
Nicht mehr benötigte Favoriten lassen sich mit einer Wischgeste von rechts nach links löschen.
In welchem Umfang werden aktuelle Störungsmeldungen in der VOR AnachB App angezeigt?
Die VOR AnachB App beauskunftet den geplanten Fahrplan. Soweit uns Fahrplanänderungen bekannt sind, werden diese abhängig von der Fahrplanänderung mehrere Tage bis Wochen im Voraus in der VOR AnachB App berücksichtigt. Störungen der Bahn bzw. S-Bahn zeigen wir nach Bekanntwerden unmittelbar als Textmeldung in der App an. Wir bitten um Verständnis, dass kurzfristig aufgrund der aktuellen Betriebslage auftretende Fahrplanabweichungen und Störungen nicht zur Gänze in der Fahrtauskunft berücksichtigt werden können.
Wir geben alle Störungsmeldungen, die uns von den zuständigen Verkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, unmittelbar zur Anzeige in der VOR AnachB App frei. Für die Bahn und S-Bahn finden Sie diese Störungsmeldungen als Texthinweis sowohl im Abfahrtsmonitor und in der Fahrtauskunft der App als auch in der Meldungsübersicht.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keinen Einfluss auf Umfang und Inhalt der uns bereitgestellten Störungsmeldungen haben.
Wo bekomme ich Hilfe bei Fragen zur VOR AnachB App?
Sehr gerne können Sie sich bei Fragen, Problemen, aber gerne auch mit Verbesserungsvorschlägen an den VOR-Kundenservice wenden. Wir sind bestrebt, unsere VOR AnachB App kontinuierlich zu verbessern, etwaige Probleme auszuräumen und sinnvolle Funktionen zu implementieren. Dafür ist uns Ihr Feedback sehr wichtig.
Bitte vergessen Sie bei auftretenden Problemen oder Fehlern nicht, Ihr Betriebssystem (mit Versionsnummer), die installierte Version der VOR AnachB App (Sie finden die Versionsnummer ganz unten im Menüpunkt „Einstellungen“) und eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung (gerne auch mit Screenshot) mitzuschicken. Vielen Dank.
Was kann und sollte ich bei Fehlern oder Abstürzen der VOR AnachB App tun?
Zumeist hilft es bereits, die App komplett zu schließen und neu zu öffnen. In einigen Fällen kann auch die Deinstallation und anschließende Neuinstallation der VOR AnachB App weiterhelfen. Sollten Sie Fehler oder Abstürze beobachten, möchten wir Sie bitten, das Problem unbedingt dem VOR-Kundenservice mitzuteilen. Ihr Feedback hilft uns, die VOR AnachB App kontinuierlich zu verbessern und Fehler auszumerzen.
Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Betriebssystem (mit Versionsnummer), die installierte Version der VOR AnachB App (Sie finden die Versionsnummer ganz unten im Menüpunkt „Einstellungen“) und eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung (gerne auch mit Screenshot) mitzuschicken. Vielen Dank.
Warum kann ich meine Jahreskarte nicht in der App hinterlegen?
Dies kann drei Gründe haben:
- Sie sind nicht angemeldet
- Sie haben kein Kunden-Konto
- Sie versuchen die Kartennummer anstelle der Kundennummer in der App zu hinterlegen
Wenn Sie weiterhin probleme bei der Hinterlegung der jahreskrte haben, wenden Sie sich gerne an kundenservice[at]vor.at.
Warum kann ich mich nicht einloggen?
Dies kann drei Gründe haben:
- Falsches Passwort wurde eingegeben
- Falsche Benutzerdaten wurden eingegeben
- Fehler bei Registrierung
Wo sehe ich meine gekauften Tickets in der App?
Öffnen Sie die Navigation und wählen „Tickets“. Hier finden Sie die aktuellen Tickets, den Vorrat (8-Tage-Klimakarte) und die Historie.
Wie ändere ich die Zahlungsweise in der App?
Die Zahlungsanweisung kann bei jedem Bezahlvorgang von Ihnen geändert werden.
Ist eine Fix-Hinterlegung der Zahlungsweise möglich?
Alle gewählten Zahlungsarten können gespeichert und bevorzugt ausgewählt werden.
Ersetzt die Hinterlegung des Personalausweises, Führerscheins oder Reisepasses in der App die Mitnahme eines amtlichen Lichtbilddokuments bei einer Kontrolle durch den VOR oder Partner?
Dies ist leider nicht möglich. Ein Lichtbildausweis muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Warum kommt es zu Abweichungen zwischen den in der VOR AnachB App angezeigten und den tatsächlichen Abfahrtszeiten?
Die VOR AnachB App beauskunftet den geplanten Fahrplan. Soweit uns Fahrplanänderungen bekannt sind, werden diese abhängig von der Fahrplanänderung mehrere Tage bis Wochen im Voraus in der VOR AnachB App berücksichtigt. Störungen der Bahn bzw. S-Bahn zeigen wir nach Bekanntwerden unmittelbar als Textmeldung in der App an. Wir bitten um Verständnis, dass kurzfristig aufgrund der aktuellen Betriebslage auftretende Fahrplanabweichungen und Störungen nicht zur Gänze in der Fahrtauskunft berücksichtigt werden können.
Mobile/Online Ticket
Wie kaufe ich ein Mobile-Ticket?
Sie benötigen ein Smartphone mit Internetzugang sowie die kostenfreie VOR AnachB App. Eine einmalige Registrierung ist erforderlich, welche jedoch auch vor dem ersten Kaufvorgang erfolgen kann. In der App können Sie dann entweder das gewünschte Ticket über die Liste direkt auswählen oder Sie geben Start und Ziel im Routenplaner der App ein und erhalten eine Preisempfehlung. Wenn Sie weiterklicken, kommen Sie direkt in den Mobile-Ticketshop, wo Sie Ihr gewünschtes Ticket einfach auswählen und in den Warenkorb legen. Es können auch noch weitere Tickets gekauft werden. Das Ticket wird direkt in der App unter „Tickets“ oder „Vorrat“ angezeigt; der Kaufbetrag wird abgebucht.
Welche Tickets gibt es als Mobile-Ticket zu kaufen?
Folgende Tickets können Sie direkt in der VOR AnachB App kaufen:
- Einzelfahrkarten
- Tageskarten
- Wochenkarten
- Monatskarten
- 8-Tage-Klimakarte Wien
- Tickets für Wien Kernzone
- Regionale Angebote
- Jugendtickets
Die VOR-Jahreskarte kann auch in der VOR AnachB hochgeladen werden!
Wie kann ich das mobile Ticketing nutzen?
Registrieren Sie sich im VOR-Ticketshop online auf ticketshop.vor.at oder direkt über Ihr Smartphone in der AnachB App unter dem Menüpunkt „Tickets“. Bewahren Sie Passwort und Benutzernamen für künftige Transaktionen gut auf.
Die VOR AnachB App steht kostenlos im Google Play Store und im Apple App Store zur Verfügung.
Kann ich ein Mobile-Ticket für eine andere Person kaufen?
Ja, das ist für mitreisende Personen möglich. Beim Kauf des Tickets ist die betreffende Person mit Name und Geburtsdatum anzugeben. Im Falle einer Kontrolle muss der Käufer bei der Fahrt dabei sein und das Ticket vorzeigen. Käufer und mitreisende Personen müssen einen amtlichen Lichtbildausweis für die Fahrkartenkontrolle mit sich führen.
Wie wird das Mobile-Ticket kontrolliert?
Bei einer Kontrolle sind das Mobile-Ticket in der App und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorzuzeigen. Mit einem Kontrollgerät wird der Barcode auf dem Ticket eingescannt und automatisch geprüft. Das Vorzeigen des Mobile-Tickets als Screenshot oder in einer Wallet App ist nicht möglich. Wenn das Ticket oder der Lichtbildausweis nicht vorgezeigt werden können, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu bezahlen.
Was passiert, wenn ich mein Mobile-Ticket aufgrund technischer Probleme (z.B. Akku leer) nicht vorzeigen kann?
Den Tarifbestimmungen zufolge müssen Sie beim Betreten des Fahrzeuges oder des fahrkartenpflichtigen Bereichs (hinter der Sperre) ein Ticket vorweisen können. Daher wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wenn ein Mobile-Ticket nicht kontrolliert werden kann. Wenn Sie nachträglich vorweisen können, dass Sie zu Beginn der Fahrt ein gültiges Mobile-Ticket hatten, wird das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt.
Brauche ich Mobilfunkempfang, um mein Mobile-Ticket z. B. bei einer Kontrolle aufzurufen?
Nein, das Ticket ist in der VOR AnachB App in Ihrem Account unter „Meine Tickets“ gespeichert und auch ohne Mobilfunkempfang jederzeit abrufbar. Eine Mobilfunkverbindung wird nur beim Login und Kauf des Mobile-Tickets benötigt.
Warum muss ich einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen?
Alle Mobile-Tickets sind personalisiert und gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Bei einer Kontrolle sind das Mobile-Ticket in der App und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass) vorzuzeigen. Mit einem Kontrollgerät wird der Barcode auf dem Ticket eingescannt und automatisch geprüft. Das Vorzeigen des Mobile-Tickets als Screenshot oder in einer Wallet App ist nicht möglich. Wenn das Ticket oder der Lichtbildausweis nicht vorgezeigt werden können, ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu bezahlen. Wenn Sie keinen Lichtbildausweis vorweisen können, kann nur dann um eine Reduktion des erhöhten Beförderungsentgeltes angesucht werden, wenn Sie im Zuge der Kontrolle einer fotografischen Identitätsfeststellung zustimmen.
Was kostet ein Mobile-Ticket?
Die Preise für Mobile-Tickets sind identisch mit den Ticketpreisen beim Kauf über Automaten, Verkaufsstellen, oder in den VOR Regio Bussen.
Welche Zahlungsarten gibt es beim Mobile/Online-Ticket?
Die Bezahlung ist bei registrierten Kunden per Banküberweisung (eps Online-Überweisung) oder Kreditkarte möglich. Bei nicht registrierten Kunden besteht für den einmaligen Kauf eines Online- oder Mobile-Tickets ausschließlich die Möglichkeit das Ticket direkt mit der Kreditkarte zu bezahlen.
Wie kann ich meine hinterlegten Zahlungsdaten ändern?
Eine Änderung der hinterlegten Zahlungsdaten ist ausschließlich im Zuge eines abschließenden Bestellvorgangs möglich.
Welches Problem liegt vor, wenn der Bestellvorgang nach Eingabe der Zahlungsdaten abgebrochen wird?
Dieses Problem wird in der Regel durch die Browsereinstellung hervorgerufen. Bitte passen Sie in den Einstellungen bzw. Internetoptionen den Sicherheitslevel an und lassen Weiterleitungen zu. Bei Fragen können Sie sich an kundenservice[at]vor.at wenden.
Kann ich mein Online-Ticket auch auf meinem Smartphone oder meinem Notebook vorzeigen?
Nein, das geht nicht. Das Online-Ticket ist nur als ausgedrucktes Papierticket gültig. Sie können aber die in ihrem Kunden-Account gespeicherten Tickets als Mobile-Ticket in der AnachB App hochladen und bei einer eventuellen Kontrolle vorzeigen.
- Über das Mobiltelefon gekaufte Tickets werden automatisch auf Ihr Handy geladen und können weder teilweise noch vollständig erstattet werden.
- Über den VOR-Ticketshop gekaufte Online-Tickets werden automatisch auf das Smartphone geladen, sobald man in der App angemeldet ist, und können daher ebenfalls weder teilweise noch vollständig erstattet werden.
- Dies gilt auch für Tickets, deren Gültigkeit noch nicht begonnen hat.
Wie bekomme ich beim Online-Ticket einen Beleg für die Reisekostenabrechnung oder zur Vorlage beim Finanzamt?
Im Kundenaccount des Ticketshops werden die gekauften Handy-/Online-Tickets in einer Übersicht aufgelistet. Wenn Sie im Internet Ihren Kundenaccount aufrufen, können Sie Belege der gekauften Tickets ausdrucken.
Stornieren von Mobile- bzw. Online-Tickets
- Über das Mobiltelefon gekaufte Tickets werden automatisch auf Ihr Handy geladen und können weder teilweise noch vollständig erstattet werden.
- Über den VOR-Ticketshop gekaufte Online-Tickets werden automatisch auf das Smartphone geladen, sobald man in der App angemeldet ist, und können daher ebenfalls weder teilweise noch vollständig erstattet werden.
- Dies gilt auch für Tickets, deren Gültigkeit noch nicht begonnen hat.
Fahrplanservices
Was für Informationen bekomme ich vom Haltestellenaushang?
Wenn Sie nur den Fahrplan einer einzelnen Linie an einer bekannten Haltestelle abfragen möchten, dann ist der Haltestellenaushang genau das Richtige für Sie.
Geben Sie zuerst in der entsprechenden Eingabemaske alle wichtigen Daten ein: Stadt/Gemeinde und die Abfahrtshaltestelle. Sie bekommen nun in einer Auswahlmaske alle diese Haltestellen bedienenden Linien angeboten und wählen die Aushangfahrpläne jener Linien, die Sie sich ausdrucken oder ansehen möchten. Mit dem Button „Abfragen” starten Sie schließlich die Abfrage.
Welche Informationen liefert mir der Linienfahrplan?
Vor allem bei den regionalen Autobuslinien, die mehrere Linienäste aufweisen können, sind die Linienfahrpläne bzw. Fahrplanbuch-Seiten sehr hilfreich.
Geben Sie zuerst in der entsprechenden Eingabemaske Linie oder Haltestelle oder Wichtiger Punkt oder Straße ein und starten mit dem Button „Abfrage” die Suche.
Welche Informationen liefert mir der persönlicher Fahrplan?
Sie geben für Ihre öfters notwendigen Wege Ihren Startpunkt und das Fahrziel ein. Im zweiten Schritt ergänzen Sie die Eingabe noch um die gewünschten Wochentage sowie den Zeitraum für Hin- und Rückfahrt – fertig!
VOR Tarif
Muss ich für Stadtverkehre aufzahlen?
Nein, bei einer entsprechenden Strecke sind Stadtverkehre automatisch mit dabei (z.B. Wien – Krems, Stadtverkehr Krems ist dabei).
Wer bekommt ein Seniorenticket?
Personen ab dem vollenden 65. Lebensjahr gegen Vorlage der ÖBB Vorteilscard Senior oder der ÖBB Österreichcard Senior. Auf Verkehrsmitteln der Wiener Linien gilt als Berechtigungsnachweis auch ein Lichtbildausweis, aus dem das Geburtsdatum hervorgeht. Das Ermäßigungsausmaß beträgt 40% gegenüber dem Vollpreis zum VOR-Tarif.
Warum ist in NÖ & Burgenland eine ÖBB Vorteilscard Senior als Berechtigungsnachweis nötig und in Wien nicht?
Mit der Umstellung auf das neue Tarifsystem kann der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) endlich bei Einzelfahrscheinen und Tageskarten durchgängige Senioren-Ermäßigungen im Verbundtarif anbieten. Diese Tickets sind nun um rund 40% vergünstigt. Damit haben Senior:innen – aber auch Menschen mit Behinderung oder Blinde – erstmals die Möglichkeit, im gesamten Verbundgebiet (Wien, Niederösterreich, Burgenland) alle Öffentlichen Verkehrsmittel inkl. Umstiege mit EINER vergünstigten Fahrkarte zu nutzen.
Um einen einheitlichen Zugang zu ermäßigten VOR-Seniorentickets zu gewährleisten, wurde die ÖBB Vorteilscard Senior bzw. die ÖBB Österreichcard Senior als Ermäßigungsausweis definiert.
Der Grund für diese Entscheidung liegt darin, dass die Vorteilscard Senior verbundweit leicht verfügbar ist. Bisher haben Linienbetreiber - vor allem im Regionalbusbereich - eigene Ausweise zu unterschiedlichen Preisen für das jeweilige Unternehmen ausgegeben, eine wechselseitige Anerkenntnis gab es nicht. Dieser Zustand konnte mit der jetzigen Lösung bereinigt werden.
Die Ausgabe eines einzelnen Seniorentickets ausschließlich für Wien ist am Automaten nicht möglich, ein solches gibt es im Wiener Sortiment nicht. Allerdings haben sich die Verbundpartner darauf verständigt, im überwiegenden Fall der durchgehenden Abfertigung die Seniorenermäßigung auch für Wien anzubieten.
Warum gibt es in der Region keine Wochen- bzw. Monatskarten für Senior:innen?
Wochen- bzw. Monatskarten sind gegenüber dem Einzelfahrpreis schon sehr stark ermäßigt, eine weitere Ermäßigung ist aus kommerziellen Gründen leider nicht möglich.
Wer bekommt ein Ticket für Blinde?
Blinde und hochgradig Sehbehinderte mit Österreichischem Behindertenpass, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit von mind. 70% vermerkt ist oder der Vermerk „Der:die Inhaber:in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ angebracht ist.
Eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund der blinden Person wird/werden unentgeltlich befördert.
Wer bekommt ein Ticket für Behinderte?
Behinderte erhalten Einzelkarten und Tageskarten zum ermäßigten Fahrpreis mit dem Österreichischen Behindertenpass, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit von mind. 70% vermerkt ist oder der Vermerk „Der Inhaber/die Inhaberin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ angebracht ist.
Eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert, wenn im Behindertenpass der Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen ist
Ein Assistenzhund wird ebenfalls unentgeltlich befördert, wenn dieser im Behindertenpass des Reisenden eingetragen ist.
Wer bekommt ein Ticket für Schwerkriegsbeschädigte?
Schwerkriegsbeschädigte deren Erwerbstätigkeit mindestens 70% gemindert ist, bzw. eine Begleitperson und/oder ein Assistenzhund werden in der Kernzone sowie im Ortslinienverkehr unentgeltlich befördert. Als Berechtigungsnachweis gilt der Schwerkriegsbeschädigtenausweis.
Ich benötige ein Ticket für Wien nur für die S-Bahn?
Zeitkarten für Wien Regionalverkehr, künftig auch Regionalbus in Wien inklusive. Bei Einzelkarten kein Unterschied.
Warum gibt es für Einzelfahrten und Tageskarten kein persönliches Netz?
Verschiedene Routen können zu verschiedenen Tageszeiten verkehrsüblich sein. Mit Einzel- und Tageskarten dürfen alle Routen genutzt werden, die der Routenplaner berechnet. Umwege sind nicht erlaubt, also darf man z.B. nicht von Baden über St. Pölten nach Mödling fahren.
Wie funktioniert das mit Strecken, die die Verbundgrenze überschreiten?
Bestimmte Strecken werden zum VOR-Tarif verkauft, für bestimmte Strecken gilt der oberösterreichische bzw. steirische Verbundtarif. Die Auflistung gibt es im Anhang 2 der Tarifbestimmungen.
Warum gibt es keine Streifenkarten in der Region mehr?
Im neuen, wesentlich größeren, Tarifgebiet ohne Zonen gibt es nicht mehr die Möglichkeit, nach einem Plan eine bestimmte Anzahl von Einheiten zu entwerten. Im ehemaligen VVNB gab es keine Entwerter, auch in der Region im VOR werden sie beginnend mit 2017 abgebaut. Es stehen aber zahlreiche Verkaufsstellen zur Verfügung: VOR ServiceCenter, VOR-Online-Ticketshop, Online Shops von ÖBB, Wiener Linien oder Wiener Lokalbahnen, VOR AnachB App, ÖBB-Ticket-App, Wiener Linien App, Buslenker:in, Verkaufsschalter bzw. über die Automaten von ÖBB, Wiener Linien oder Wiener Lokalbahnen.
Ist die Zeitangabe auf Tickets mit einem späteren Gültigkeitsbeginn verbindlich?
Tickets sind ab dem Datum und der Uhrzeit, die auf der Fahrkarte aufgedruckt sind, für den einmaligen Fahrtantritt innerhalb von 2 Stunden und die Dauer der Fahrt gültig.
Jugendtickets
Gibt es Jugendtickets auch für Studierende?
Nein, die Jugendtickets sind der Ersatz für die bisherige Schüler- bzw. Lehrlingsfreifahrt und daher weiterhin nicht für Studierende gültig.
Darf ich mit meiner EDU-Card als Schülerausweis fahren?
Ja, wenn am Ausweis die PLZ des Wohnorts sowie die PLZ des Schulorts ersichtlich sind.
Wie kommt der Lehrling zu dem benötigten Lehrlings- bzw. Berufsschulausweis?
Für Lehrlinge gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Lehrlinge mit Lehrstelle in Wien:
Die Wiener Berufsschulen geben für ihre Lehrlinge Berufsschulausweise aus. Sollte ein Lehrling in Wien keinen Berufsschulausweis erhalten, kann dieser über die Website der Wirtschaftskammer Wien einen Lehrlingsausweis anfordern
Lehrlinge mit Lehrstelle in NÖ:
Der Lehrlingsausweis wird von der Wirtschaftskammer NÖ für jeden Lehrling der ein aufrechtes Lehrverhältnis hat ausgestellt. Der Versand des Lehrlingsausweises erfolgt über den Lehrherrn.
Lehrlinge mit Lehrstelle im Burgenland:
Diese erhalten einen EDU.Card-Lehrlingsausweis, der von der Arbeiterkammer Burgenland (Zentrale Eisenstadt bzw. Bezirksstellen in Güssing, Jennersdorf, Neusiedl am See, Oberwart und Oberpullendorf) ausgestellt wird.
Um mit dem Jugendticket um € 19,60 auch die Strecke zur Berufsschule zurücklegen zu können, benötigen die Lehrlinge auch einen Berufsschulausweis der jeweiligen Berufsschule.
Was brauchen Krankenpflegeschüler:innen?
Der Schülerausweis für Krankenpflegeschüler:innen wird entweder von den Krankenpflegeschulen selbst ausgegeben oder die Schüler:innen können sich einen leeren Schülerausweis-Rohling bei einer Trafik, im Papierfachhandel oder im VOR ServiceCenter in der BahnhofCity Wien West besorgen. Die Krankenpflegeschule bestätigt dann den ausgefüllten Ausweis.
Was brauchen Zahnarztassistent:innen?
Dabei handelt es sich um eine Gruppe von Lehrlingen die nur einen Ausbildungsvertrag erhalten und die keine Berufsschule besuchen. Dennoch können Zahnarztassistent:innen vom Jugendticket profitieren, wenn der betreffende Zahnarzt bzw. die betreffende Zahnärztin einen Ermäßigungsausweis beantragt. Dieser Ermäßigungsausweis muss vom Zahnarzt bzw. der Zahnärztin schriftlich bei der zuständigen Landeszahnärztekammer beantragt werden:
Wien
Landeszahnärztekammer für Wien
Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien
Tel.: 050511 – 1000
Niederösterreich
Landeszahnärztekammer für NÖ
Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten
Tel.: 050511 – 3100
Burgenland
Landeszahnärztekammer Burgenland
Schlossplatz 1, 7431 Bad Tatzmannsdorf
Tel.: 050511 – 7000
Der übermittelte Ermäßigungsausweis wird dann vom Zahnarzt bzw. von der Zahnärztin bestätigt und ist in Verbindung mit dem Jugendticket oder Top-Jugendticket als Nachweis gültig.
Wie erhalten Polizeischüler:innen ihren Berechtigungsausweis?
Polizeischüler:innen benötigen für doe Nutzung von (Top-) Jugenstickets einen Berechtigungsausweis, welcher vom VOR ausgestellt wird. Dieser wird analog zum gewöhnlichen Lehrlingsausweis maximal für den Zeitraumes eines Schuljahres ausgestellt.
Folgende Unterlagen müssen zur Beantragung an die Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH gesendet werden:
- Sondervertrag der Landespolizeidirektion Wien bzw. NÖ für die exekutivdienstliche Ausbildung (2seitig)
- Ein Portraitfoto/Passfoto in Farbe
- Angabe der Privatadresse für die Zusendung des Berechtigungsausweises
- Angabe der Adresse der Ausbildungsstätte
Diese Unterlagen können Sie an folgende Stellen übermitteln:
- per E-Mail: schueler.lehrlinge[@]vor.at
- per Post: Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH, Europaplatz 3/3, 1150 Wien
Der Ausweis wird per Post zugestellt. Es gibt keine digitale Form des Ausweises.
Wie verhält es sich mit Begleitpersonen von Schüler:innen mit Behinderung?
Schüler:innen mit Behinderung sind bei der Benutzung Öffentlicher Verkehrsmittel oft auf eine Begleitperson angewiesen. Für die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs existiert eine Regelung, welche weiterhin in der üblichen Form gilt: Betroffene Personen erhalten über den Fonds Soziales Wien oder die MA 56 ein entsprechendes Formular. Eine Karte wird dann für berechtigte Begleitpersonen ausschließlich von den Wiener Linien ausgestellt. Diese Karten sind nicht über den VOR erhältlich.
Können Schüler-Gelegenheitsverkehre benutzt werden?
Bei Schüler:innen, die eine Teilstrecke im Gelegenheitsverkehr und eine Teilstrecke im Linienverkehr zurücklegen müssen, um in die Schule zu gelangen, anerkennen die den Schüler-Gelegenheitsverkehr betreibenden Unternehmen sowohl Jugend- als auch Top-Jugendticket als Selbstbehaltsnachweis der für die Freifahrt vorgeschriebenen € 19,60.
Wird der Schulweg ausschließlich auf einer als Schüler-Gelegenheitsverkehr geführten Verbindung (keine Verbundlinie) absolviert, so ist der Betrag von € 19,60 direkt beim Unternehmen, welches diesen Schüler-Gelegenheitsverkehr führt, zu entrichten.
Darf mit den Stadtverkehren gefahren werden?
Ja, mit dem Top-Jugendticket darf der Stadtverkehr auch an Nichtschultagen und in den Ferien benützt werden. Mit dem Jugendticket ist die Fahrt nur an Schultagen und zwischen Hauptwohnsitz und Ausbildungsort möglich.
Verlust der Gültigkeit von Tickets
Tickets dürfen nicht verändert oder verfälscht werden, andernfalls verlieren sie ihre Gültigkeit.
Dazu zählen insbesondere:
- Nicht erforderliche Beschriftung oder Markierung von Tickets
- Abtrennung von Teilen des Tickets
- Laminierung von Tickets (Sicherheitsmerkmale nicht überprüfbar)
- Tickets ohne oder mit nicht lesbarem Aufdruck
- Keinesfalls gilt eine Kopie eines Tickets oder die Rechnung für ein gekauftes Ticket als Fahrtberechtigung
Erforderliche Einträge auf Tickets, wie beispielsweise Namen, stellen keine Veränderung oder Verfälschung eines Tickets dar. Tickets mit nur mehr schlecht lesbarem Aufdruck können beim ausstellenden Unternehmen oder bei der Verkehrsverbund Ost-Region GmbH gegen ein neues Ticket ausgetauscht werden.
Reicht es, wenn ich ein Foto vom Jugendticket oder Top-Jugendticket vorweise?
Nein. Das Jugendticket oder Top-Jugendticket muss auf jeden Fall im Originalen mitgenommen und vorgezeigt werden. Ein Foto oder eine Kopie des Tickets oder aber auch die Rechnung gelten nicht als Fahrschein.
Muss beim Jugendticket um € 19,60 vom Hauptwohnsitz gefahren werden?
Ja, mit dem Jugendticket um € 19,60 darf ausschließlich vom eingetragenen Hauptwohnort zur Schule (lt. Schülerausweis) bzw. Ausbildungsort gefahren werden.
Was ist mit „gültig an Schultagen“ konkret gemeint?
Das Jugendticket um € 19,60 ist bei den in der Region üblichen 5-Tages-Schulen von Montag – Freitag gültig. Besuchen die Schülerinnen und Schüler 6-Tages-Schulen, bei denen auch an Samstagen unterrichtet wird, ist dieses Ticket auch am Samstag gültig. Das Jugendticket um € 19,60 ist allerdings in allen Fällen nicht an Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien gültig.
Dürfen Schüler:innen, deren Wohnort z.B. in Ungarn, Slowakei oder Tschechien liegt das Ticket nutzen?
Ja, wenn der Schulort in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland liegt und ein Schülerausweis einer freifahrtsberechtigten Schule vorhanden ist, können mit dem Top-Jugendticket sämtliche Verbundlinien 365 Tage im Jahr genutzt werden.
Wie funktioniert es, wenn am Schulweg die Grenzen des VOR überschritten werden?
Für Schüler:innen, deren Schulwege die Ostregion (Wien, Niederösterreich und Burgenland) überschreiten, gibt es folgende Regelungen:
Schüler:in wohnt in Niederösterreich und geht in Oberösterreich in die Schule?
Es wird zum Oberösterreich-Ticket, aus dem kein Wohnort bzw. Schulort hervor geht, noch zusätzlich ein Schülerausweis, mit Wohnort bzw. Schulort NÖ oder Burgenland benötigt, damit das Oberösterreich-Ticket wie ein Jugendticket um € 19,60 für die Teilstrecke von der Bundesländergrenze bis zum Wohnort in NÖ oder Burgenland anerkannt wird.
Wenn Schüler:innen für Wien, NÖ und Burgenland ein Top-Jugendticket möchten, so kann das Aufzahlungsticket um € 66,40 gekauft werden. Dieses ist dann in Verbindung mit dem Oberösterreich-Ticket als Top-Jugendticket auf allen Verbundlinien in Wien, NÖ und Burgenland gültig.
Schüler:in wohnt in NÖ oder Burgenland und geht in der Steiermark in die Schule?
Es wird zum Steiermark-Ticket, aus dem kein Wohnort bzw. Schulort hervorgeht, noch zusätzlich ein Schülerausweis, mit Wohnort bzw. Schulort NÖ oder Burgenland benötigt, damit das Steiermark-Ticket wie ein Jugendticket um € 19,60 an Schultagen für die Teilstrecke von der Bundesländergrenze bis zum Wohnort in NÖ bzw. Burgenland anerkannt wird.
Wenn Schüler:innen für Wien, NÖ und Burgenland ein Top-Jugendticket möchten, so kann das Aufzahlungsticket um € 66,40 gekauft werden. Dieses ist dann in Verbindung mit dem Steiermark-Ticket als Top-Jugendticket auf allen Verbundlinien in Wien, NÖ und Burgenland gültig – auch an Sonn- und Feiertagen und in den Ferien.
Internatsschüler:innen die Überschreiter sind:
Internatsschüler:innen können bis zum Grenzpunkt NÖ bzw. Burgenland mit dem Top-Jugendticket fahren. Ab der Grenze besteht allerdings weiterhin kein Anspruch auf Schülerfreifahrt (€ 19,60) in Oberösterreich bzw. der Steiermark.
In der Steiermark können Internatsschüler:innen aber ein Top-Ticket kaufen, falls Wohn- oder Schul- bzw. Ausbildungsort in der Steiermark liegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Steirischen Verkehrsverbund.
In Oberösterreich können Internatsschüler:innen ein „Jugendticket–Netz“ kaufen, falls Wohn- oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Oberösterreich liegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Oberösterreichischen Verkehrsverbund.
Welcher Gültigkeitsbereich gilt beim Jugendticket um € 19,60 für Lehrlinge mit Wohnort od. Ausbildungsort Wien?
Innerhalb von Wien gilt das Jugendticket um € 19,60 bei Lehrlingen in der gesamten Wiener Kernzone.
Wo gilt das Jugendticket um € 19,60 für Lehrlinge außerhalb von Wien?
Außerhalb von Wien gilt das Jugendticket für € 19,60 nur auf der Strecke vom Hauptwohnort zum Ausbildungsort, an allen Tagen im Gültigkeitszeitraum.
Gilt das Jugendticket auch, wenn Lehrstelle oder Berufsschule an verschiedenen Orten (NÖ, Burgenland) liegen?
Ja, das Jugendticket um € 19,60 gilt vom Wohnort zum Schulort und vom Wohnort zum Ausbildungsort. Für die Strecke Wohnort – Schulort müssen die Lehrlinge einen Berufsschulausweis und für die Strecke Wohnort-Lehrort einen Lehrlingsausweis vorweisen.
Was ist zu beachten, wenn während des Gültigkeitszeitraumes des Tickets eine Lehre begonnen wird?
Ab dem Zeitpunkt, wo die betreffende Person kein:e Schüler:in mehr ist, kann mit dem Jugendticket bzw. Top-Jugendticket weiterhin im für das Lehrverhältnis entsprechenden Gültigkeitsbereich gefahren werden. Voraussetzung ist ein gültiger Lehrlings- bzw. Berufsschulausweis, aus welchen Wohn- und Ausbildungsort hervorgehen.
Welche Regelungen gelten, wenn zwei Ausbildungsorte vorliegen?
In diesem Fall sollte das Top-Jugendticket gewählt werden, das zur Fahrt auf allen Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und Burgenland berechtigt.
Was ist zu beachten, wenn sich die Lehrstelle ändert – z.B. von Wien auf NÖ – und der Lehrling nur das Jugendticket um € 19,60 besitzt?
Diese Änderung wird der jeweiligen zuständigen Wirtschaftskammer gemeldet. Der Lehrling kann sich an die Wirtschaftskammer NÖ wenden um einen Lehrlingsausweis zu erhalten. Im Burgenland ist die AK für die Ausstellung des Lehrlingsausweises zuständig.
Alternativ dazu kann sich der Lehrling ein Top-Jugendticket kaufen und damit alle Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland nutzen – auch an Sonn- und Feiertagen.
Wie kann das Jugendticket in ein Top-Jugendticket umgewandelt werden?
Alle, die sich bereits ein Jugendticket um € 19,60 gekauft haben, können jederzeit gegen Aufzahlung des Differenzbetrages von € 66,40 auf das Top-Jugendticket umsteigen.
Wurde das Ticket im Online-Shop erworben, so kann dort ein Top-Jugendticket gekauft werden, das Jugendticket wird dann von VOR bzw. den Wiener Linien storniert und der Betrag von € 19,60 rücküberwiesen. Bitte senden Sie nach erfolgtem Kauf eine E-Mail mit Ihren Kontodaten an den jeweiligen Onlineshop-Betreiber.
Tickets, die nicht im Online-Ticketshop gekauft wurden, können im VOR ServiceCenter in der BahnhofCity Wien West upgegradet werden. Gegen Aufzahlung von € 66,40 wird das Jugendticket um € 19,60 auf das Top-Jugendticket um € 86,00 getauscht.
In Postfilialen und bei teilnehmenden Post Partnern kann das Aufzahlungs-Ticket um € 66,40 erworben werden, welches nur in Verbindung mit einem Jugendticket gültig ist.
Was kann ich tun, wenn Jugendticket oder Top-Jugendticket verloren gehen?
Tickets, die im VOR-Online-Ticketshop, im Wiener Linien Online-Ticketshop oder im ÖBB-Ticketshop gekauft wurden (personalisierte Tickets) können bei Verlust oder Diebstahl jederzeit neu ausgedruckt bzw. via App neu auf das Smartphone geladen werden und es fallen keine weiteren Kosten an.
Jugendtickets oder Top-Jugendtickets, die nicht im Online-Ticketshop gekauft wurden, werden im VOR-ServiceCenter in der BahnhofCity Wien West und in vielen Postfilialen durch ein Jugendticket im Wert von € 19,60 ersetzt. Voraussetzung sind eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige sowie die Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00. Für das Top-Jugendticket ist die Aufzahlung von € 66,40 notwendig.
Zeitkarten
Wodurch unterscheiden sich die 7- und 31-Tage-Tickets von Wochen- und Monatskarten?
- 7- und 31-Tage-Tickets sind ausschließlich digital – als Online- bzw. Mobile-Ticket – erhältlich, daher auch immer personalisiert. Der Gültigkeitsbeginn dieser Tickets kann flexibel mit jedem beliebigen Kalendertag gewählt werden, die Gültigkeitsdauer beträgt 7 bzw. 31 aufeinanderfolgende Kalendertage. Sie können mit Erreichen des Gültigkeitsdatums nicht mehr storniert werden.
- Wochen- und Monatskarten gelten in der jeweiligen Kalenderwoche bzw. im jeweiligen Kalendermonat und können auch übertragbar sein – z.B. bei Kauf an einem Automaten oder an einem Schalter. Sie sind mit einem Abschlag stornierbar – bei Wochenkarten bis zum zweiten Gültigkeitstag bzw. bei Monatskarten bis zum siebenten Gültigkeitstag. Heruntergeladene Online-Tickets können grundsätzlich nicht mehr storniert werden
Wie weiß ich, welche Linien zu meinem persönlichen Netz gehören?
Im Fahrpreisrechner auf preisauskunft.vor.at Start und Ziel eingeben, die gewünschte Zeitkarte auswählen. Es werden Preise und persönliches Netz angezeigt.
Kann ich mit Zeitkarten nur bestimmte Linien benützen?
Nein, für alle Strecken gibt es ein persönliches Netz, in dem alle Linien benützt werden dürfen. In der Fahrpreisauskunft auf preisauskunft.vor.at gewünschte Strecke eingeben, Ticket auswählen, Preise und persönliches Netz werden angezeigt.
Was ist, wenn meine gewünschte Linie nicht im persönlichen Netz enthalten ist?
Das persönliche Netz kann durch ein Zwischenziel, das auf der gewünschten Strecke liegt, verändert werden.
Technische Fragen
Was kann ich tun, wenn die automatische Weiterleitung nicht funktioniert?
Nach dem Klick auf "Fahrplan" bzw. einen darunterliegenden Menüpunkt wird nur eine Seite mit dem Text "Bitte um einen Augenblick Geduld - sie werden sofort weitergeleitet..." angezeigt, die Weiterleitung funktioniert jedoch nicht.
Die Weiterleitung auf andere Seiten ist in unserem Fall bei mehreren Services wie bspw. Routenplaner, Linienfahrpläne etc. notwendig, da die Auskunfts-Applikationen aus Performancegründen auf mehrere Server aufgeteilt sind. Die Weiterleitung wird durch einen http-Refresh ausgelöst dessen Timeout auf 0 gesetzt ist. Schalten Sie die automatische Weiterleitung in der Konfiguration Ihres Browsers ein oder benutzen Sie den entsprechenden Link auf der Weiterleitungs-Seite.
Welche Betriebs- und Browsersysteme werden unterstützt?
Unterstützt werden folgende Betriebssysteme:
- Microsoft Windows 7
- Microsoft Windows 8.1
- Microsoft Windows 10
- Apple MacOS X oder höher
Ältere Betriebssysteme können leider nicht mehr unterstützt werden.
Im Zuge der Verbesserung der Funktionalität und des Umfangs unserer Webseite, unterliegt diese kontinuierlich Verbesserungen und neuen Funktionen. Die Webseite wird aus diesem Grund mit folgenden Browsern auf Kompatibilität geprüft:
Microsoft Internet Explorer 11• Microsoft Edge• Mozilla Firefox Version 27.0 oder höher• Apple Safari 7 oder höher (unter MacOS X)• Google Chrome 33 oder höher• Opera Version Version 19 oder höher
Was kann ich tun, wenn die Navigation/Buttons nicht funktionieren?
Beim Klick auf einen Menüpunkt/Button wird keine Aktion ausgeführt. Viele Aktionen auf der VOR-Site werden durch Javascripts ausgelöst. Sie müssen Javascript aktivieren, um die Site ordnungsgemäß anzeigen zu können.
Der Routenplaner funktioniert mit Opera-Browser nicht. Das Eingabeformular für den Routenplaner wird zwar angezeigt, beim Klick auf die Schaltfläche "Abfragen" wird jedoch keine Abfrage gestartet.
Pendlerpauschale
Wo erhalte ich Auskunft zur Pendlerpauschale?
Kilometerauskünfte erhalten Sie über den Pendlerrechner vom Bundesministerium für Finanzen.
Gruppen
Können Sitzplätze für Gruppen in den Bussen des VOR reserviert werden?
Alle Regionalbuslinien im Verkehrsverbund sind Linienverkehre, bei denen eine Beförderung nur im Ausmaß der verfügbaren Plätze erfolgen kann. Der Kauf eines gültigen Tickets stellt keinen Anspruch auf eine garantierte Beförderung dar.
Die MitarbeiterInnen der Verkehrsunternehmen sind dazu berechtigt, Fahrgästen den Einstieg zu verweigern, wenn die maximale Kapazität des betreffenden Fahrzeuges erreicht ist oder die Sicherheit durch die Aufnahme weiterer Fahrgäste nicht mehr gewährleistet ist.
Für Fahrgäste und insbesondere für größere Gruppen oder Schulklassen kann eine Beförderung im regulären Linienverkehr nach Maßgabe des vorhandenen Platzes erfolgen jedoch nicht garantiert werden. Die Reservierung von Plätzen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
VOR Flex Anrufsammeltaxis
VOR Flex
Alle Fragen und Antworten finden Sie hier: https://www.vor.at/flex/vor-flex-faq.