Kündigungsfristen bei VOR Jahreskarten angepasst
Die Kündigungsfristen für VOR Jahreskarten werden mit kommendem Jahreswechsel an jene des KlimaTickets Österreich (KTÖ) angeglichen. VOR Jahreskarten mit Gültigkeitsbeginn ab 1. Jänner 2025 können dann ohne Angabe von Gründen nach Ablauf von sieben Monaten regulär gekündigt werden. Für den Fall einer Kündigung vor Ablauf der kompletten Vertragslaufzeit von zwölf Monaten wird als Tarifersatzleistung ein zusätzlicher Monatsbetrag fällig. Dieser entspricht einem Zwölftel jenes Tarifs, der zum Zeitpunkt der Kündigung für den Jahreskarten-Vertrag gilt.
Die Regelung gilt für alle VOR Jahreskarten (für das VOR KlimaTicket Region für Niederösterreich und das Burgenland, für das VOR KlimaTicket Metropolregion für Wien, Niederösterreich und das Burgenland sowie für VOR Strecken-Jahreskarten), sowohl bei Neuausstellung als auch bei Weiterbezug einer VOR Jahreskarte.
Die Tarifbestimmungen für den Verkehrsverbund Ost-Region ermöglichen allerdings Sonderkündigungsmöglichkeiten auch vor Ablauf der Sieben-Monats-Frist - in begründeten Ausnahmefällen mit entsprechenden Nachweisen:
- Verlegung des Wohnsitzes außerhalb des Gültigkeitsgebietes der jeweiligen VOR Jahreskarte
- Eintritt von Arbeitslosigkeit
- Todesfall der:des Jahreskarten-Besitzers:in
- Wegfall von Fremdzahler:innen (zB wenn der Arbeitgeber für die Jahreskarte aufkam)
- Umstieg auf ein gleichwertiges Produkt wie etwa das KlimaTicket Österreich oder die Jahreskarte Wien
Für die Kündigung ist die Rückgabe der VOR Jahreskarte im VOR ServiceCenter am Wiener Westbahnhof oder die postalische Zusendung einschließlich eines formlosen Kündigungsschreibens erforderlich. Einmalzahler:innen erhalten die für die restlichen Monate der Vertragslaufzeit vorausgezahlten Beträge unter Berücksichtigung der Tarifersatzleistung zurück. Bei Nutzer:innen mit Abbuchungsauftrag wird diesernach der Kündigung und Bezahlung der Tarifersatzleistung eingestellt.