Ticketkontrollen
Fahren ohne Fahrkarte
Ohne gültiges Ticket ist eine Mehrgebühr von bis zu € 185,00 zu entrichten. Auch Schüler:innen sowie Lehrlinge müssen stets einen gültigen Fahrausweis sowie einen gültigen Schüler- bzw. Lehrlingsausweis mit sich führen.
Ticketkontrolle
Falls Sie ohne gültiges Ticket angetroffen wurden und die Forderung zu bezahlen ist, beachten Sie bitte, dass die dafür vorgesehene Zahlungsfrist zwei Wochen ab Ausstellungsdatum der Forderung beträgt. Schuldbefreiende Zahlungen haben auf das angeführte Konto auf der übergebenen Forderung unter der verpflichtenden Angabe des Verwendungszwecks: Zahl Nr. zu erfolgen.
Wenn Sie bei einer Ticketkontrolle Ihr personalisiertes VOR-Ticket oder den dazu erforderlichen Berechtigungsausweis etc. einmal vergessen haben sollten, so ist das kein Problem: Senden Sie uns nach der Kontrolle eine Kopie oder einen Scan der erforderlichen Unterlagen an kontrolle@vor.at damit wir Ihren Fall prüfen können. Bitte beachten Sie, dass sich die Verkehrsunternehmen und die VOR GmbH laut den VOR-Tarifbestimmungen das Recht vorbehalten, für die nachträgliche Prüfung eines personalisierten Tickets sowie weiterer Dokumente eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in den jeweils aktuellen VOR-Tarifbestimmungen: Website der VOR-Tarifbestimmungen.
Hinweis Zahlungen vor Ort
Wir weisen darauf hin, dass im Zuge einer Ticketkontrolle beanstandete Personen die Möglichkeit haben, das fällige erhöhte Beförderungsentgelt vor Ort im Zuge der Kontrolle direkt zu entrichten. Hierfür ist es nicht erforderlich, Ihre personenbezogenen Daten zu erheben.
Sollten Sie im Besitz eines personalisierten Tickets sein und dieses im Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorweisen können, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, dieses anschließend innerhalb angemessener Frist im VOR-Servicecenter nachträglich vorzulegen. In diesem Fall wird auf die Einhebung des Erhöhten Beförderungsentgelts verzichtet.
Hierfür ist jedoch zwingend die Bekanntgabe Ihrer Identität (Ihrer personenbezogenen Daten) im Zuge der Kontrolle erforderlich, um diese bei Vorlage des personalisierten Tickets lückenlos nachvollziehen zu können.
Wir ersuchen um Verständnis, dass eine Nachbringung Ihres personalisierten Tickets und folglich der Verzicht auf die Einhebung des erhöhten Beförderungsentgelts nicht möglich ist, sollten Sie ihre personenbezogenen Daten im Zeitpunkt der Kontrolle nicht bekanntgeben.
FAQs
Was muss ich bei einer Ticketkontrolle vorzeigen?
Bitte zeigen Sie dem Kontrollpersonal Ihr gültiges Ticket. Ist für Ihr Ticket zusätzlich ein Lichtbildausweis oder ein Berechtigungsnachweis für eine Ermäßigung erforderlich, halten Sie diesen bitte ebenfalls bereit.
Digitale Tickets werden direkt am Smartphone kontrolliert. Bitte beachten Sie, dass Ihr Ticket bereits vor Fahrtantritt beziehungsweise vor dem Betreten eines fahrkartenpflichtigen Bereichs gültig sein muss.
Ein Ticket, das erst nach Fahrtantritt und nach erfolgtem Kontrollruf gekauft wird, gilt nicht rückwirkend für eine bereits festgestellte Fahrt.
Wer darf mein Ticket kontrollieren?
Ticketkontrollen werden von dazu berechtigten Mitarbeiter:innen der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH oder von Mitarbeiter:innen der Partnerunternehmen im VOR durchgeführt.
Das Kontrollpersonal verfügt über einen Kontrollausweis des jeweils beauftragten und berechtigten Unternehmens und zeigt diesen im Rahmen der Fahrscheinkontrolle unaufgefordert vor.
Muss ich mein Ticket während der gesamten Fahrt dabeihaben?
Ja. Sie müssen Ihr gültiges Ticket während der gesamten Fahrt mitführen und bei einer Kontrolle vorzeigen können. Das gilt sowohl für physische als auch für digitale Tickets.
Ist für Ihr Ticket zusätzlich ein Lichtbildausweis oder ein Berechtigungsnachweis erforderlich, muss auch dieser bei der Kontrolle vorgelegt werden können.
Was muss ich bei mobilen Tickets beachten?
Bei mobilen Tickets erfolgt die Kontrolle direkt am Smartphone. Das Ticket muss dort vorgezeigt werden können und bereits vor Fahrtantritt gültig sein. Ein Fahrtantritt ist erst nach erfolgreich abgeschlossener Bestellung möglich (bei Nutzung eines Postpaid-Systems nach erfolgreichem Check-In).
Ein Ticket, das erst nach Fahrtantritt und nach erfolgtem Kontrollruf gekauft wird, kann für die bereits festgestellte Fahrt nicht mehr berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn ich kein gültiges Ticket vorzeigen kann?
Können Sie bei einer Kontrolle kein gültiges Ticket vorzeigen, wird grundsätzlich eine Mehrgebühr fällig. In den Tarifbestimmungen | Verkehrsverbund Ost-Region wird diese auch als erhöhtes Beförderungsentgelt bezeichnet.
Je nach zugrundeliegendem Fall kann zusätzlich der Fahrpreis für die Fahrt verrechnet werden.
Hinweis: Davon abweichende Gebühren und erhöhte Beförderungsentgelte können bei einzelnen Verkehrsunternehmen über deren Beförderungsbedingungen festgelegt sein. Diesfalls gelten die Bestimmungen gemäß den jeweiligen Beförderungsbedingungen.
Wie hoch ist die Mehrgebühr?
Die aktuell geltenden Gebühren und erhöhten Beförderungsentgelte finden Sie in den Tarifbestimmungen | Verkehrsverbund Ost-Region in der geltenden Fassung.
Bitte beachten Sie, dass bei einzelnen Verkehrsunternehmen abweichende Bestimmungen gelten können.
Wie kann ich die Mehrgebühr bezahlen?
Wir weisen darauf hin, dass im Zuge einer Ticketkontrolle beanstandete Personen die Möglichkeit haben, das fällige erhöhte Beförderungsentgelt direkt vor Ort zu entrichten. Bei einer sofortigen Bezahlung ist für die Abwicklung keine Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich.
Sollten Sie im Besitz eines personalisierten Tickets sein und dieses im Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorweisen können, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, dieses bei der VOR GmbH (u.a. im VOR-Servicecenter) nachträglich vorzulegen. In diesem Fall wird auf die Einhebung des Erhöhten Beförderungsentgelts verzichtet.
Hinweis: Für die nachträgliche Bearbeitung kann in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr gemäß den VOR-Tarifbestimmungen verrechnet werden. Bei einer verspäteten Vorlage können zusätzliche Kosten entstehen.
Hierfür ist jedoch zwingend die Bekanntgabe Ihrer Identität (Ihrer personenbezogenen Daten) im Zuge der Kontrolle erforderlich, um diese bei Vorlage des personalisierten Tickets lückenlos nachvollziehen zu können.
Wir ersuchen um Verständnis, dass eine Nachbringung Ihres personalisierten Tickets und folglich der Verzicht auf die Einhebung des erhöhten Beförderungsentgelts nicht möglich ist, sollten Sie ihre personenbezogenen Daten im Zeitpunkt der Kontrolle nicht bekanntgeben.
Wichtig: Geben Sie bei einer Überweisung unbedingt die auf der Forderung angeführte „Zahl Nr.“ als Verwendungszweck an. Nur so kann Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden und können verpflichtende Gebühren vermieden werden.
Ich hatte ein gültiges personalisiertes Ticket, konnte es aber nicht vorzeigen. Was kann ich tun?
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits ein gültiges personalisiertes Ticket hatten, können Sie dieses nachträglich vorlegen und prüfen lassen. Wir verweisen dazu auf die Informationen zum vorherigen Punkt (bzw. „zur vorherigen Frage“).
Senden Sie dafür bitte eine Kopie oder einen Scan der erforderlichen Unterlagen (möglichst rasch) an:
Zudem ist eine Vorlage des personalisierten Tickets im VOR-Servicecenter möglich.
Kann bestätigt werden, dass Ihr personalisiertes Ticket bereits zum Zeitpunkt der Fahrt gültig war, kann auf die Mehrgebühr verzichtet werden.
Für die nachträgliche Bearbeitung kann in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr gemäß den VOR-Tarifbestimmungen verrechnet werden. Bei einer späteren Vorlage können zusätzliche Kosten entstehen.
Wichtiger Hinweis: Möchten Sie Ihr personalisiertes Ticket nachträglich vorlegen, bezahlen Sie die Mehrgebühr nicht direkt bei der Kontrolle. Lassen Sie sich stattdessen einen Zahlschein ausstellen und Ihre persönlichen Daten aufnehmen. Nur so kann die Kontrolle später eindeutig zugeordnet und Ihr personalisiertes Ticket nachträglich geprüft werden.
Kann ich auch einen vergessenen Berechtigungsnachweis nachreichen?
Ja. Wenn Sie einen erforderlichen Berechtigungsnachweis bei der Kontrolle nicht vorzeigen konnten, können Sie die entsprechenden Unterlagen anschließend zur Prüfung an folgende Adresse senden:
kontrolle[at]vor.at
Zudem ist eine Vorlage im VOR-Servicecenter möglich.
Für die nachträgliche Prüfung kann eine Bearbeitungsgebühr gemäß den VOR-Tarifbestimmungen anfallen.
Auch hier gilt: Möchten Sie einen vergessenen Berechtigungsnachweis nachreichen, bezahlen Sie die Mehrgebühr nicht direkt bei der Kontrolle. Lassen Sie sich stattdessen einen Zahlschein ausstellen und Ihre persönlichen Daten aufnehmen. Nur so kann Ihr Fall später eindeutig zugeordnet und der Nachweis geprüft werden.
Wie lange habe ich Zeit meine Forderung zu bezahlen?
Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen ab dem Ausstellungsdatum der Forderung für die seitens der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH verhängte Mehrgebühr.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf das auf Ihrer Forderung angeführte Konto und geben Sie unbedingt die dort angeführte „Zahl Nr.“ als Verwendungszweck an. Nur so kann Ihre Zahlung korrekt zugeordnet werden und können verpflichtende Gebühren vermieden werden.
An wen kann ich mich bei Fragen zu meiner Ticketkontrolle wenden?
Wenn Sie ein personalisiertes Ticket oder einen erforderlichen Nachweis nachreichen möchten, senden Sie Ihre Unterlagen bitte an:
Bei allgemeinen Fragen hilft Ihnen auch der VOR-Kundenservice gerne unter der VOR-Hotline 0800 22 23 24 weiter:
Wenn Sie bereits eine Forderung erhalten haben, halten Sie bei Ihrer Anfrage am besten die darauf angeführten Angaben bereit. So kann Ihr Anliegen schneller zugeordnet und bearbeitet werden.
Wo finde ich die geltenden Bestimmungen zu Ticketkontrollen und Mehrgebühren?
Grundlage sind die aktuellen Tarifbestimmungen | Verkehrsverbund Ost-Region sowie die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
Da in der Ostregion unterschiedliche Verkehrsunternehmen tätig sind, können für diese jeweils abweichende Bestimmungen gelten. Diesfalls gelten die Bestimmungen gemäß den jeweiligen Beförderungsbedingungen.